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Gesetzliche Vorschriften Die hier vorgestellten Pedelecs werden nach der
Richtlinie 2002/24/EG, die auch in der nationale Richtlinie der Bundesrepublik
Deutschland umgesetzt wurde, gefertigt. Wir empfehlen aber das der Führer eines Pedelecs an einer Fahrradprüfung teilgenommen hat und ihm die allgemeinen Verkehrsregel zum führen eines Fahrrades im öffentlichem Straßenverkehr bekannt sind. Wir empfehlen auch, das der Führer eines Pedelecs eine persönliche Schutzausrüstung wie Fahrradhelm und Handschuhe trägt. RICHTLINIE 2002/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. März 2002¸über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Artikel 1 (1) Diese Richtlinie gilt für alle zur Teilnahme am
Straßenverkehr |